
Am 17. Mai 2026 war ich im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn-Bad Godesberg zu Gast beim Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung Nordrhein-Westfalen (Landesbüro) für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Geflüchtete. Das Seminar stand unter dem Thema „Die Bedeutung der mitgebrachten Religion im Ankommensprozess”. Mein Beitrag galt einem Ausschnitt daraus, der im ehrenamtlichen Alltag schnell relevant wird: „Die Positionierung und Arbeit der islamischen Verbände in Deutschland und der Umgang der deutschen Politik mit den Islamverbänden”. Auf den Informationsinput folgte eine ausführliche Diskussion mit der Seminargruppe.
Eine Klarstellung vorab
Ich spreche nicht als externer Beobachter, sondern als jemand, der über zwei Jahrzehnte ehren- und hauptamtlich in muslimischen Verbandsstrukturen gearbeitet hat. Mein Ausgangspunkt war daher bewusst gesetzt: Es geht nicht um pauschale Islamkritik oder Muslimfeindlichkeit und nicht um die schlechten Absichten einzelner Personen, sondern um eine institutionelle Logik. In diesen Strukturen gibt es viele aufrichtige Menschen, die sich wünschen, dass ihre Gemeinden Teil dieser Gesellschaft werden – sie können sich gegen die institutionellen Logiken aber nicht durchsetzen. Die zentrale Unterscheidung des ganzen Vortrags lautet deshalb: Absicht vs. Struktur. Wer auf Personen zeigt, verfehlt das Problem; wer auf die Struktur zeigt, trifft es.
Worum es ging
Von dort aus bin ich den roten Faden entlanggegangen – von der Geschichte über die Strukturanalyse zu einem konkreten Dokument und schließlich zum verfassungsrechtlichen Kern:
- Geschichte: Die europäische Moscheegemeinde ist keine importierte Form, sondern eine spezifisch europäische Erfindung der Arbeitsmigration – aus Provisorien wurden dauerhafte Strukturen, die später von den Herkunftsstaaten, allen voran der Türkei, für eigene Zwecke vereinnahmt wurden.
- Zäsur 2015: Mit rund 1,1 Millionen Geflüchteten wird die muslimische Bevölkerung deutlich pluraler und jünger, während die Verbandsstrukturen nicht folgen. Es entsteht eine Repräsentationslücke: Spricht die Religionspolitik weiter primär mit DITIB und IGMG, spricht sie mit Strukturen, die einen schrumpfenden Anteil der Muslime vertreten – gerade für die Geflüchtetenarbeit ein zentraler Punkt.
- Strukturanalyse: DITIB-Imame sind entsandte türkische Staatsbeamte; Lehrinhalte und strategische Ausrichtung kommen aus Ankara. DITIB und IGMG haben sich inhaltlich so stark angenähert, dass kaum noch Unterschiede erkennbar sind.
- Das TBMM-Protokoll vom 2. April 2026: Im türkischen Parlament beschreibt die Diyanet ihre Auslandsarbeit offen als nationale Aufgabe und „Kampf gegen Assimilation” – nicht als Enthüllung eines Geheimplans, sondern als routinemäßige Selbstbeschreibung. Genau das ist das Problem.
- Verfassungsrechtlicher Kern: Art. 140 GG verlangt die Selbstständigkeit religiöser Angelegenheiten und keine Weisungsbindung gegenüber einem fremden Staat. Warum Vergleiche mit dem Vatikan oder der anglikanischen Staatskirche hier nicht tragen, habe ich eigens ausgeführt.
Die Diagnose dahinter: Die deutsche Religionspolitik und die türkische Seite führen zwei verschiedene Gespräche, als wäre es dasselbe. Was als Lösung gilt – etwa die Imamausbildung-Vereinbarung von 2023/24 – wird in Ankara nicht als Loslösung gelesen, sondern als Modernisierung des Abhängigkeitsverhältnisses. Mein Schluss war kein Plädoyer für Ausgrenzung, sondern für Klarheit: über den Begriff der Religionsgemeinschaft, über bestehende Kooperationsverträge – und für die Stärkung jener Muslime, die sich als Teil dieser Gesellschaft begreifen und durch die gegenwärtige Religionspolitik eher geschwächt als gestärkt werden.
Weiterlesen
- Von Provisorien zu dauerhaften Strukturen
- Nicht was Ankara will, was wir längst hätten wissen müssen
- Systemwandel in der IGMG?
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