Das MOTRA-Profilblatt „Einstellungen zu vorurteilsmotivierter Gewalt“ bündelt Ergebnisse eines kriminologischen Projekts von Rowenia Bender am Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen. Im Mittelpunkt steht eine Frage, die für Prävention zentral ist: Wie verwerflich wird Gewalt wahrgenommen, wenn sie sich gegen Menschen richtet, die bereits gesellschaftlich abgewertet werden?
Die Antwort fällt zunächst eindeutig aus. Die Mehrheit der Befragten bewertet vorurteilsmotivierte Gewalt als sehr verwerflich. Interessant wird der Befund aber dort, wo er Unterschiede sichtbar macht. Laut Profilblatt bewerten Befragte mit einer Parteipräferenz für die AfD vorurteilsmotivierte Gewalt signifikant weniger verwerflich als Befragte mit anderen Parteipräferenzen. Auch zwischen alten und neuen Bundesländern zeigen sich Unterschiede. Zudem erhöht positiver Kontakt mit Transpersonen die Unterstützung für polizeiliches Einschreiten bei transfeindlicher Gewalt, auch vermittelt über geringere transfeindliche Einstellungen.
Das Profilblatt selbst bleibt knapp und ersetzt keine ausführliche Lektüre der zugrundeliegenden Präsentation oder Publikation. Die Präsentation nennt zwar Stichproben und Modellangaben, aber der öffentliche Kurzbefund bleibt eine verdichtete Darstellung und sollte entsprechend vorsichtig interpretiert werden. Aber es verweist auf einen Punkt, der in der Extremismus- und Radikalisierungsprävention oft zu wenig beachtet wird: Vorurteilsmotivierte Gewalt entsteht nicht erst im Kopf einzelner Täter. Sie wird auch durch soziale Deutungen vorbereitet. Entscheidend ist, ob bestimmte Gruppen als gleichermaßen schutzwürdig gelten oder ob ihre Verletzung weniger Empörung auslöst.
Der blinde Fleck einer zu engen Extremismusprävention
Extremismusprävention fragt häufig danach, wie Menschen sich radikalisieren, welche Ideologien sie übernehmen, in welche Netzwerke sie geraten und wann daraus Gewalt entstehen kann. Diese Perspektive ist notwendig. Sie bleibt aber unvollständig, wenn sie nur auf Täter, Szenen und Organisationen schaut.
Die bpb beschreibt in ihrer kritischen Bestandsaufnahme zum Begriff „Radikalisierung“, dass sich der Blick dadurch stärker auf das Vorfeld von Gewalthandlungen verschoben hat. Genau dort liegt die Herausforderung. Das Vorfeld besteht nicht nur aus geschlossenen Milieus, Chatgruppen oder ideologischen Schulungen. Es besteht auch aus alltäglichen Bewertungen: Wird ein Angriff ernst genommen? Wird polizeiliches Einschreiten für angemessen gehalten? Werden Betroffene als glaubwürdig wahrgenommen? Oder gelten sie als „provokativ“, „selbst schuld“ oder „nicht richtig zugehörig“?
Gewalt braucht nicht immer offene Zustimmung. Manchmal reicht eine gedämpfte Empörung. Eine demokratische Gesellschaft verrät sich nicht erst dort, wo Gewalt gefeiert wird. Sie verrät sich früher: dort, wo die Schutzwürdigkeit eines Menschen davon abhängig gemacht wird, welcher Gruppe er zugerechnet wird.
Das betrifft antisemitische, rassistische und antimuslimische Gewalt ebenso wie Gewalt gegen queere und trans Personen oder gegen andere stigmatisierte Gruppen. Die Ideologien unterscheiden sich. Der Mechanismus ist ähnlich: Menschen werden aus dem Kreis derjenigen herausgeschoben, deren Verletzung als Angriff auf alle verstanden wird.
Kontakt ist mehr als Symbolpolitik
Besonders aufschlussreich ist der Befund zum Kontakt mit Transpersonen. Nach dem MOTRA-Profilblatt steigt mit positivem Kontakt die Unterstützung für polizeiliches Einschreiten bei transfeindlicher Gewalt. Ein Teil dieses Effekts läuft über geringere transfeindliche Einstellungen. Wo Menschen nicht nur als abstrakte Gruppe, sondern als konkrete Personen vorkommen, wird es schwieriger, Gewalt gegen sie zu relativieren.
Daraus folgt keine naive Begegnungspädagogik. Kontakt wirkt nicht automatisch. Er kann oberflächlich bleiben, asymmetrisch sein oder vorhandene Ressentiments sogar stabilisieren, wenn er unter schlechten Bedingungen stattfindet. Außerdem ersetzt Begegnung weder politische Bildung noch den Schutz durch Polizei und Justiz.
Trotzdem ist der Hinweis wichtig. Vorurteile leben von Distanz, Projektion und Erzählungen über „die anderen“. Wer Menschen nur als Chiffre kennt, kann sie leichter entmenschlichen. Wer ihnen im Alltag begegnet – als Kollegin, Nachbar, Vereinsmitglied, Mitschüler oder Angehörige -, nimmt Angriffe auf sie eher als reale Verletzung wahr.
Für Prävention bedeutet dies, dass Vielfalt nicht nur auf Plakaten stehen darf. Sie muss in gemeinsamen Räumen erfahrbar sein. Schulen, Vereine, Betriebe, Kommunen und religiöse Gemeinden können solche Räume schaffen. Entscheidend ist, dass stigmatisierte Gruppen nicht als Ausnahmefall behandelt werden, sondern als selbstverständlicher Teil des Gemeinwesens.
Regionale Meinungsklimata benennen, ohne Regionen abzuwerten
Der Befund zu Ost-West-Unterschieden ist politisch sensibel. Er darf nicht dazu führen, ganze Regionen moralisch abzuwerten. Prävention gewinnt nichts, wenn Menschen in den neuen Bundesländern pauschal problematisiert werden. Genauso wenig hilft es aber, regionale Unterschiede aus Angst vor Stigmatisierung zu verschweigen.
Meinungsklimata entstehen nicht zufällig. Sie haben mit Geschichte, sozialer Erfahrung, institutioneller Präsenz, medialen Räumen, politischer Mobilisierung und konkreten Konflikten vor Ort zu tun. Wenn bestimmte Gruppen über längere Zeit kaum als selbstverständlicher Teil des lokalen Alltags wahrgenommen werden, wenn demokratische Institutionen schwach oder distanziert erscheinen und wenn Ressentiments politisch normalisiert werden, verändert sich mehr als nur das Wahlverhalten. Es verändert sich auch, welche Gewalt als Skandal gilt und welche als „Überreaktion“, „Konflikt“ oder „verständlicher Unmut“ verharmlost wird.
Das Profilblatt formuliert deshalb einen wichtigen präventionspolitischen Hinweis: Vorurteilskriminalität muss im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden; individuelle Einstellungen sind in regionale Meinungsklimata eingebettet. Das ist keine Entschuldigung individueller Verantwortung, sondern eine Aufforderung, genauer hinzuschauen.
Prävention muss lokal glaubwürdig sein. Sie muss kommunale Akteure stärken, Opferberatung sichtbar machen, Schulen und Jugendhilfe unterstützen und Polizei sowie Zivilgesellschaft in belastbare Arbeitsbeziehungen bringen. Der Staat darf Schutz nicht nur abstrakt versprechen. Er muss dort erfahrbar sein, wo Betroffene konkret unsicher sind.
Was muslimische Zivilgesellschaft daraus lernen muss
Für muslimische Akteure enthält dieses Thema eine doppelte Herausforderung. Einerseits kennen muslimische Communities die Erfahrung, dass Bedrohungen, Diskriminierung oder Gewalt gegen die eigene Gruppe relativiert werden. Islam- und Muslimfeindlichkeit lebt ebenfalls davon, dass Betroffene als weniger glaubwürdig, weniger zugehörig oder irgendwie mitverantwortlich dargestellt werden.
Andererseits reicht es nicht, diese Erfahrung nur für die eigene Gruppe geltend zu machen. Wer Schutz vor islamfeindlicher Gewalt fordert, muss denselben Maßstab auch dort anlegen, wo es um jüdische Menschen, queere Menschen, trans Personen, Geflüchtete, Roma, Schwarze Menschen oder andere stigmatisierte Gruppen geht. Selektive Empörung schwächt die eigene Glaubwürdigkeit. Sie macht aus Menschenrechten eine Frage der Gruppennähe.
Gerade innermuslimisch ist das unbequem, aber notwendig. In Teilen muslimischer Milieus gibt es eine ausgeprägte Sensibilität gegenüber Islam- und Muslimfeindlichkeit, zugleich aber auch eine Abwehr, wenn es um Antisemitismus, Queerfeindlichkeit oder autoritäre Geschlechterbilder geht. Diese Spannung lässt sich nicht dadurch lösen, dass man auf die Rassismen der Mehrheitsgesellschaft verweist. Sie muss im eigenen Milieu bearbeitet werden.
Das bedeutet nicht, religiöse Überzeugungen aufzugeben oder theologische Differenzen zu leugnen. Es bedeutet, Gewalt, Einschüchterung und Entmenschlichung ohne Gruppenrabatt zurückzuweisen. Wer erst prüft, ob das Opfer zur eigenen religiösen, politischen oder moralischen Nähe gehört, hat den demokratischen Mindeststandard bereits verlassen.
Gleiche Schutzwürdigkeit als Kern demokratischer Prävention
Der Wert des MOTRA-Hinweises liegt nicht in einer einzelnen Zahl. Er liegt in der Perspektivverschiebung. Prävention darf nicht erst fragen, wer bereits radikalisiert ist. Sie muss auch fragen, welche gesellschaftlichen Deutungen Gewalt vorbereiten, entschuldigen oder verharmlosen. Sie muss untersuchen, wo Opfergruppen unterschiedlich ernst genommen werden. Und sie muss erkennen, dass politische und regionale Milieus nicht nur Meinungen produzieren, sondern auch Schutz- und Unsicherheitsräume.
Für die Praxis folgt daraus einiges. Politische Bildung sollte Vorurteile nicht nur als falsche Meinung behandeln, sondern zeigen, wie aus Abwertung eine geringere Bereitschaft entsteht, andere zu schützen. Polizei und Justiz müssen vorurteilsmotivierte Gewalt konsequent erkennen und kommunizieren, ohne Betroffene in Beweisnot zu drängen. Kommunale Präventionsarbeit muss Begegnung ermöglichen, ohne sie zu romantisieren. Und zivilgesellschaftliche Akteure müssen bereit sein, auch die Vorurteile im eigenen Umfeld zu bearbeiten.
Vorurteilsmotivierte Gewalt beginnt nicht erst mit dem Angriff. Sie beginnt dort, wo Menschen innerlich aus dem Kreis derjenigen herausfallen, deren Verletzung als gemeinsamer Skandal gilt. Genau dort entscheidet sich, ob Prävention mehr ist als nachträgliche Schadensverwaltung.