Patientenverfügung für Musliminnen und Muslime: Ein Werkzeug der Selbstbestimmung an den Grenzen des Lebens

Die Frage, wie wir sterben wollen, stellen wir uns eher als eine zutiefst private und weniger als eine politische vor. Aber nicht einmal der eigene Tod ist etwas vollkommen Privates. Sie berührt vielmehr das Verhältnis zwischen individueller Autonomie und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zwischen religiösen Überzeugungen und rechtlichen Strukturen. Eine neue Handreichung der Eugen-Biser-Stiftung wirft ein Licht auf diese Schnittstelle.

In deutschen Kliniken und Pflegeeinrichtungen existierten bislang Patientenverfügungen aus staatlicher, christlicher und humanistischer Perspektive – jedoch keine, die den spezifischen ethisch-theologischen Rahmen islamischer Glaubensüberzeugungen berücksichtigen. Auch in der muslimischen Organisationslandschaft ist das Thema bisher kaum aufgegriffen worden. Das Problem: Wer als Muslimin oder Muslim in eine palliative Behandlungssituation gerät, steht vor der Herausforderung, religiöse Wertvorstellungen in einem System zu artikulieren, das diese nicht systematisch vorsieht.

Die vorliegende Handreichung soll diese Lücke schließen, so der Anspruch der Autoren.

Zwischen normativer Offenheit und strukturierter Entscheidungsfindung

Was die Handreichung auszeichnet, ist ihre bewusste Zurückhaltung gegenüber eindeutigen Vorgaben. Sie versteht sich ausdrücklich nicht als Fatwa, nicht als verbindliche religiöse Stellungnahme. Stattdessen legt sie das Spektrum islamisch-theologischer Positionen zu medizinischen Grenzfragen offen – von der Schmerzbehandlung über künstliche Ernährung bis zur Frage des Hirntods.

Die Publikation gliedert sich in vier Hauptkapitel, die jeweils unterschiedliche Wissensordnungen adressieren:

  1. Theologische Grundlegung: Was bedeutet Krankheit, Leiden und Tod aus islamischer Perspektive? Welche Rolle spielt die Vorstellung von der „Rückkehr zu Gott“?
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen: Welche Formen der Sterbehilfe sind in Deutschland legal? Was unterscheidet passive von aktiver Sterbehilfe, was bedeutet der assistierte Suizid nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2017?
  3. Medizinische Handlungsoptionen: Von der Dialyse bis zur Sedierung werden einzelne Behandlungsformen erläutert – jeweils mit medizinischen Fakten und islamisch-theologischen Einordnungen.
  4. Wertvorstellungen und Bestattung: Anleitende Fragen zur Formulierung persönlicher Überzeugungen und Hinweise zu rituellen Wünschen im Sterbeprozess.

Drei zentrale islamisch-theologische Spannungsfelder

Die Handreichung macht deutlich, dass es in zentralen Fragen kein einheitliches „islamisches“ Urteil gibt. Stattdessen dokumentiert sie Meinungsverschiedenheiten unter Rechtsgelehrten:

Behandlungsverzicht bei aussichtsloser Prognose: Die Mehrheit der konsultierten Quellen erlaubt den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, wenn mehrere erfahrene Mediziner die Aussichtslosigkeit bestätigen. Das Argument: Medizinische Behandlung ist nicht in jedem Fall verpflichtend (wāǧib), sondern kann – je nach Erfolgsaussicht – auch nur erlaubt (mubāḥ) oder sogar verpönt (makrūh) sein.

Sedierung und Bewusstseinsverlust: Hier zeigt sich ein genuines Spannungsfeld. Einerseits gilt die Linderung von Leiden als religiös erwünscht. Andererseits hat Bewusstsein im islamischen Verständnis einen besonderen Stellenwert – nicht zuletzt wegen der Empfehlung, im Sterben das Glaubensbekenntnis auszusprechen. Die Handreichung dokumentiert beide Positionen, ohne zu entscheiden.

Hirntod und Organspende: Die Frage, ob der Hirntod als vollständiger Tod zu werten ist, bleibt in der islamischen Gelehrsamkeit umstritten. Die Handreichung referiert die Positionen verschiedener Fiqh-Gremien, von der IIFA bis zum Europäischen Rat für Fatwa, ohne eine Position zu privilegieren.

Die Handreichung versteht sich bei all dem nicht als Vorlage zum Ausfüllen von Formularen. Sie ist keine Fatwa. Sie ist keine Stellungnahme einer bestimmten Rechtsschule oder eines Verbandes. Sie ersetzt weder das Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten noch die Konsultation von Personen des religiösen Vertrauens.

Sie ist ein Informationsinstrument – nicht mehr, aber auch nicht weniger..

Die gesellschaftspolitische Dimension

Die Publikation ist auch ein Dokument der Teilhabefrage. Ihre Entstehung verdankt sich dem Umstand, dass die sogenannte „Gastarbeitergeneration“ in Deutschland alt geworden ist – oft in körperlich fordernden Berufen, mit entsprechenden Pflegebedarfen im Alter. Die Frage, wie das Gesundheitssystem mit religiöser Pluralität umgeht, ist keine Frage der Toleranz, sondern der strukturellen Inklusion.

Dass es diese Handreichung nun gibt, zeigt, was möglich wird, wenn zivilgesellschaftliche Akteure – hier die Eugen-Biser-Stiftung, das FAU EZIRE und die Robert Bosch Stiftung – Leerstellen identifizieren und mit Sachverstand füllen.

Verfügbarkeit

Die Handreichung ist über die Eugen-Biser-Stiftung und die Islamberatung in Bayern kostenfrei erhältlich.


Dieser Beitrag informiert über eine aktuelle Publikation im Schnittfeld von Gesundheitssystem, Religionspraxis und Rechtsstaat. Er stellt keine eigene Positionierung dar, sondern dokumentiert die Struktur und Argumentation der besprochenen Handreichung.


Wissen vertiefen & Handlungskompetenz stärken

Möchten Sie die Themen dieses Artikels in der Praxis anwenden? Unser Fortbildungsangebot deckt die entscheidenden Bereiche ab: Von Strategie & Management (z. B. Konfliktkultur, Fördermittel) über Gesellschaft & Politik (Migration, Islam, Repräsentation) bis hin zu Prävention & Resilienz sowie professioneller Krisenkommunikation. Egal ob als Verein, Behörde oder Einzelperson – hier finden Sie das passende Format für Ihre Professionalisierung.

👉 Hier geht es zur Übersicht aller aktuellen Kurse & Seminare

In Kürze verfügbar: Neue Webinar-Reihen

Um Wissen noch flexibler zugänglich zu machen, starten wir bald mit exklusiven digitalen Formaten. Einen ersten Einblick finden Sie bereits hier. Damit Sie den Start nicht verpassen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt für unseren Newsletter: Sie erfahren als Erster, sobald die Webinare buchbar sind, und erhalten regelmäßig Analysen direkt in Ihr Postfach.

Jetzt anmelden & Start nicht verpassen

Das könnte Sie auch interessieren

Deutschland ist nicht nur im Wandel, es hat sich bereits tiefgreifend verändert. Doch während wir in Talkshows oft noch über...
  • 13. Januar 2026
Schulen verlieren an Einfluss, während Social Media zum primären Bildungsort für normative Fragen wird. Auf dem 9. Dialogforum des Bundesministeriums...
  • 26. Dezember 2025
Risiken und Potenziale für Bildungschancen Die Schule hat schon lange kein Monopol mehr auf Sozialisation und Bildung. Wer verstehen will,...
  • 2. Dezember 2025